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BVfK-Wochenendticker
23. September 2023
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
exklusiv für BVfK-Mitglieder

Wer hat noch Lust auf Endkunden?

Der Inhaber schrie mich 8 Minuten lang am Telefon an

Ich kann mit meinem Gewissen nicht vereinbaren den Händler nicht zu melden

Erfolgreich im B2C-Geschäft: nicht einfach, aber nicht unmöglich

BVfK-Jahresumfrage Freier Kfz-Handel 2023

5 Minuten zur Verbesserung des Freien Kfz-Handels!

BVfK-Digitallösungen Autohandel 2023: Zeit ist Geld - Werbung kostet Geld - Rechtsrisiken kosten Geld - BVfK-Lösungen sparen Geld

Juristische Fallbearbeitung nach BVfK-Methode – Teil 2: Prävention zur Vorbeugung wettbewerbsrechtlicher Inanspruchnahmen

IMTF – Autobusiness global in Dubai 16. - 18. November 2023

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
wer hat noch Lust auf Endkunden? Ein Händler aus Cottbus wohl eher nicht. Dabei hatte alles so schön angefangen. Die „Customer-Journey“ hatte wie so häufig digital, diesmal bei Autoscout24 begonnen. Der darauffolgende Dialog entwickelte sich trotz vieler „Überraschungen“ vertraut und freundschaftlich:

„Ich wollte mich nochmal herzlich für den Besichtigungstermin am 02.09.2023 bedanken und den tollen Kundenservice bis hierhin. Gerne wollten wir in dieser Mail nochmal festhalten, was wir gemeinsam bei der Besichtigung am Wagen erkannt haben: - Die Außenwand des Seitenspiegels rechts ist defekt und wurde mit schwarzem Tape geklebt. - Die Frontscheibe hat einen Steinschlag. - Das Profil der Reifen vorne ist stark abgenutzt. - Reifen müssten gewechselt werden. - Die Bremsscheiben haben starke Rillen und eine dicke Kante. - Der Lack hat einige Kratzer hinten und links am Wagen. - Die Einparkhilfe funktioniert nicht. - Zusätzlich die Infos aus dem Inserat, dass der Wagen einen neuen TÜV und Service erhält und deine Aussage, dass der Wagen innen aufbereitet wird und das Scheckheft zwar aktuell fehlt, jedoch die aktuellen Rechnungen vorliegen. Leider haben wir im Laufe des freundlichen Gespräches vergessen uns in den Kofferraum anzuschauen. Wir würden uns über eine Info freuen, wenn sich dieser einwandfrei öffnen und schließen lässt und der Innenraum unbeschädigt ist.“

An der Stelle sei erwähnt, dass es sich vorliegend um einen 8 Jahre alten Fiat Doblo mit einer Laufleistungen von über 180000 Kilometern handelte. Der geforderte, von Autoscout mit 9999€ als günstig bewertete Kaufpreis hielt unser junges Studenten-Pärchen nicht ab, die weite Reise von Hamburg nach Cottbus zurückzulegen. Ebenso wenig schreckte sie der dann vor Ort festgestellte mehr oder weniger altersgemäßer Zustand ab. Der Kauf schien perfekt, nachdem man sich, nach Hamburg zurückgekehrt, telefonisch auf Beseitigung der meisten Defekte und eine Reduzierung des Kaufpreises auf 9900€ geeinigt hatte.

Der dann allerdings übermittelte Kaufvertrag ließ die Stimmung rasant kippen. „Leider wurde außer der neuen Reifen keiner der vereinbarten Ausbesserungen festgehalten. Zusätzlich stand im Feld Unfallschaden: ,,Vorschaden! Nachlackierung! Schadenssumme unbekannt!". Hinzu kam ein Passus, dass wir einem Ausschluss der Sachmängelhaftung zustimmen würden und ein weiterer Passus, dass wir den Verkäufer von jeglichen Schäden des Fahrzeugs freihalten würden.

Das gefiel unserem Studentenpärchen weniger. Es bat per Mail um Ergänzung der mündlichen Vereinbarungen. Einem Gewährleistungsausschluss würden sie ebenfalls nicht zustimmen. Nachdem eine Reaktion ausblieb, versuchte man es telefonisch und erreichte den Chef:

„… der Inhaber ging an das Telefon und schrie mich 8min lang am Telefon an. … Er warf voller Emotionen vor, dass Käufer die Gewährleistung wollen würden, um noch 6 Jahre später ihn vor Gericht zu ziehen und um ihn jedes Mal das Geld abzunehmen. Wir sollen, dass bei Autohändlern in Hamburg probieren, aber jeder Händler der dem zustimmen würde, sei ein Idiot. Meinem Verweis darauf, dass diese Gewährleistung vom Gesetzgeber vorgeschrieben sei entgegnete er damit, dass ihm das scheiß egal ist und der Gesetzgeber dann mein Auto zahlen solle. Er hingegen würde das niemals machen. Er sagte in dem Zuge auch, dass er in jedem Kaufvertrag einen Unfallschaden reinschreibt, da er sich absichern müsse. Unser Auto hingegen habe keinen, er kenne aber auch nicht den ursprünglichen Verkäufer persönlich und wäre sich daher auch nicht sicher. Er sei jedoch seit 20 Jahren in der Branche und wir würden nichts vom Gebrauchtwagenkauf verstehen…und legte den Hörer auf“.

Aus der Traum vom neuen gebrauchten Doblo. Doch so ganz wollten die Hamburger Studenten die Geschichte nicht abhaken und sahen sich veranlasst, den Vorfall bei der BVfK-Beschwerdestelle zu melden: „Ich kann mit meinem Gewissen nicht vereinbaren den Händler nicht zu melden und möglicherweise weitere Kunden ihm zum Opfer fallen zu lassen… ich finde dieses Verhalten sehr Besorgnis erregend und hoffe, dass nicht weitere Interessenten hunderte von Euros ausgeben, um ein Auto anzuschauen, welches nicht dem Inserat entspricht, nur um dann auch noch beim Kaufvertrag über das Ohr gehauen zu werden und angeschrienen zu werden.

Soweit eine sicherlich extreme Geschichte, aus der sich das Spannungsfeld zwischen Verbrauchererwartung und einem Händler ergibt, der sicherlich schon lange keine Lust mehr auf Endkunden hat. Allerdings scheint es ihm zu gelingen, die meisten von ihnen dennoch so zu „erziehen“, dass sie sich seinen sehr „speziellen“ Regeln beugen. Wer das nicht akzeptiert, bekommt kein Auto. Das erinnert an Zeiten, als man in diesem Teil Deutschlands nicht nur für Autos lange anstehen, sondern auch um die Gunst derjenigen buhlen musste, welche an den Schaltstellen zur Verteilung der begehrten Waren und Produkte saßen.

Zurück aus der Vergangenheit, in der sich auch in Westdeutschland Gebrauchtwagenkäufer freuten, wenn ihr Käfermotor länger als 80.000 Kilometer hielt, denn dann verabschiedet sich meist der konstruktionsbedingt schlecht gekühlte dritte Zylinder und damit auch der Motor, den man allerdings in wenigen Stunden gegen einen guten gebrauchten wechseln konnte. Hier kamen noch mehr die Mechaniker und weniger die Verbraucherschützer und Rechtsanwälte zum Zuge.

Die Gegenwart sieht anders aus. Wir werden, zumindest dann, wenn wir auch mal Verbraucher sind, rund um die Uhr geschützt und beglückt. Demnächst sollen Führerscheinanfänger nur noch mit 90 km/h und damit langsamer, als die meisten LKWs über die Autobahn fahren dürfen. Rentner hingegen werden vmtl. auch nicht mehr am Verkehr auf der Straße teilnehmen, denn es ist zu bezweifeln, dass sie sich dann alle 2 Jahre erfolgreich eine neuen Führerscheinprüfung unterziehen werden.

Doch Jammern und Wutausbrüche tun sicherlich gut, helfen allerdings nicht wirklich weiter. Im Grunde genommen gibt es nur einen Weg, sich in der Gegenwart als Unternehmer erfolgreich im B2C-Geschäft zurechtzufinden: eine Analyse der Marktsituation und all seiner Beteiligten, zu der neben den Verbrauchern und ihren Beschützern viele weitere Player zählen. Daraus folgend dann die Suche nach dem richtigen Weg, den richtigen Rezepten und den geeigneten Instrumenten.

Das bringt einen Einzelnen schnell an seine Grenzen. Er hat im Tagesgeschäft wieder die Zeit, noch den Kopf, sich mit Gesetzen, Strategien und Lösungen zu beschäftigen. Die erforderliche Optimierung - Sie können es sich schon denken, benötigt die Hilfe eine Organisation mit Überblick und Weitsicht, sowie der Fähigkeit, Kräfte und Kompetenzen zu bündeln. Das BVfK-Team versucht Woche für Woche an dieser Stelle zu erklären, was wir darunter verstehen und für wie gut wir es halten.

Vielleicht fahren wir demnächst einmal nach Cottbus und können auch dort erklären, wie man Gebrauchtwagen, welche bereits die Lebenserwartung des legendären, als Symbol deutscher Wertarbeit geltenden VW Käfer zumindest hinsichtlich seines Motors deutlich überschritten hat, rechtssicher verkaufen und mit kritischen Kunden und ihren Erwartungen professionell umgehen kann, ohne dem knappen Geschäft immer weiter Geld hinterher werfen zu müssen.

Denn so funktioniert

Alles Gute für Ihren Autohandel!
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

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5 Minuten zur Verbesserung des Freien Kfz-Handels!
Wie in jedem Jahr bittet der BVfK die freien Kfz-Händler um Unterstützung. Wer nur 5 Minuten seiner kostbaren Zeit opfert, kann maßgeblich mit dazu beitragen, die Arbeit des größten Händlerverbandes seiner Art in Europa noch intensiver und erfolgreicher zu gestalten. Denn es geht um Sie, verehrte Freie Kfz-Händler. Ihre Erkenntnisse und Erfahrungen sind die Grundlage erfolgreicher Verbandsarbeit.
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Juristische Fallbearbeitung nach BVfK-Methode – Teil 2: Prävention zur Vorbeugung wettbewerbsrechtlicher Inanspruchnahmen

Im Beitrag der vergangenen Woche haben wir die Grundprinzipien der juristischen Fallbearbeitung durch die BVfK-Rechtsabteilung aufgezeigt und sind dabei insbesondere auf das Verhalten im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung – also den Grundsatz der Deeskalation – eingegangen. Damit es allerdings gar nicht erst zu Problemen kommt, ist der Prävention ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie zur Eindämmung entsprechender Gefahren veranlassen können.
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IMTF – Autobusiness global in Dubai 16. - 18. November 2023

AUTOGESCHÄFT MIT GLOBALER PERSPEKTIVE
Um herauszufinden, was sich in unserer Autowelt verändert, wer neue oder unbekannte Perspektiven wahrnehmen möchte, um so besser erkennen zu können, wohin die Reise geht, der muss die globale Brille aufsetzen.
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Qualitäts-Autohändler 2024

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Die offizielle Auszeichnung Qualitäts-Autohändler beweist eine hohe Kundenzufriedenheit und ermöglicht, mit dem Vertrauen seiner Kunden zu werben:
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BVfK-Auktion: nächster Termin am 28. September 2023

Einliefern oder Mitsteigern!
Profi-Versteigerungspartner autobid zu profitieren und seine Fahrzeuge an über 20.000 registrierte Kollegen in 40 Ländern in Europa anzubieten. Los geht´s am 28. September 2023 um 17:00 Uhr.
Wenn Sie Fahrzeuge über die BVfK-Spezialauktion bei Autobid.de, dem Kfz Auktionsportal - nur für Kfz-Händler versteigern möchte, schicken Sie bitte eine E-Mail an auktion@bvfk.de oder rufen Sie uns an: 0228-8540919.
Weitere Informationen: autobid-Vorteilsangebot für BVfK-Händler und unter BVfK/autobid
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